Streitschlichtung ist ein freiwilliges, strukturiertes Verfahren zur Lösung von Konflikten zwischen zwei oder mehreren Parteien. Ziel ist eine einvernehmliche Einigung. Der Prozess wird von einem neutralen Dritten – dem Streitschlichter – begleitet. Er hat keine Entscheidungsbefugnis, sorgt jedoch für einen fairen Ablauf, gleicht Machtungleichgewichte aus und unterstützt die Parteien dabei, selbst tragfähige Lösungen zu entwickeln.
Hohe Erfolgsquote: Über 80 % der Fälle werden erfolgreich gelöst.
Allparteilichkeit: Der Streitschlichter steht gleichermaßen auf der Seite beider Parteien.
Kosteneffizienz: Eine günstige Alternative zu Anwalt und Gerichtsverfahren.
Zeitsparend: Schnelle und verbindliche Lösungen statt langwieriger Streitigkeiten.
Schonend: Emotionale Eskalation wird vermieden – Zeit, Kraft und Nerven werden geschont.
Eröffnungsphase
Der Schlichter erklärt das Verfahren und vereinbart ggf. Gesprächsregeln.
Themenphase
Die Streitparteien schildern ihre Sichtweisen und legen die zu klärenden Themen fest.
Interessenphase
Die Parteien formulieren ihre eigenen Interessen und erkennen die der Gegenseite an.
Lösungsphase
Gemeinsam werden Lösungsoptionen entwickelt, bewertet und verhandelt.
Abschlussphase
Die gefundene Lösung wird schriftlich festgehalten – auf Wunsch als gerichtlicher Vergleich.
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