Bedarfsausweis - Verbrauchsausweis - Beratung energetischer Sanierungen
Ab sofort müssen sich Immobilienverwalter und Eigentümer mit dem Energieausweis auseinandersetzen, welcher bei der Vermietung oder dem Verkauf einer Immobilie vorgelegt werden muss. Die Erstellung von Energieausweisen geht mit dem Wissen um technische Details und der baulichen Substanz von Gebäuden einher. In diesem Zusammenhang sind die Spezialisten aus dem Bauhandwerk und Sachverständige im Vorteil, da diese Berufsgruppen über einen nicht zu unterschätzenden Wissensschatz der Bausubstanz verfügen und somit die besten Konzepte zur langfristigen und optimierten Sanierung geben können. Speziell wenn es um technische Nachrüstungen und Änderungen an der Bausubstanz geht, ist die Vorkenntnis nicht außer Acht zu lassen.
Ausstellungsberechtigte
Nicht jeder Energieberater darf Energieausweise ausstellen. Die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen ist in der EnEV (Aktuelle Energieeinsparverordnung) geregelt und ist abhängig von der Grundqualifikation. Eine Unterscheidung findet nach Wohnbestand, Wohn- und Nicht-Wohnbestand und Neubauten statt.
Unsere Leistung im Überblick
Fragen zum Thema Energiebaratung oder Energieausweis?
Schreiben Sie uns einfach über das Kontaktformular. Wir Antworten innerhalb von 24 Stunden.
Beschreiben Sie kurz ihr Anliegen und hinterlassen Sie uns Ihre Telefonnummer.