Vor Ablauf der Gewährleistung – Technische Prüfung Ihres Bauvorhabens
Unser Gutachterteam bietet Ihnen eine umfassende Prüfung Ihres Bauvorhabens vor Ablauf der Gewährleistungsfrist an. In der Regel beträgt die Gewährleistung für Bauleistungen fünf Jahre (§ 634a BGB). Eine rechtzeitige Überprüfung gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihr Gebäude auch langfristig mangelfrei bleibt – und etwaige Mängel frühzeitig erkannt und geltend gemacht werden können.
Um spätere Schäden oder kostenintensive Reparaturen zu vermeiden, empfehlen wir eine sachverständige Prüfung insbesondere folgender Bereiche:
Sichtkontrolle der gesamten Gebäudehülle (Fassade, Dach, Fenster, Türen)
Prüfung der Abdichtungen (Sockel, Dach, Fensteranschlüsse)
Kontrolle auf Risse im Mauerwerk, Putz oder Estrich
Überprüfung der Feuchtigkeit in Wänden und Decken
Kontrolle von Dachdämmung und Unterspannbahnen
Überprüfung der Außenanlagen (z. B. Setzungen, Entwässerung)
Sichtung des Innenausbaus: Trockenbau, Fliesen, Böden, Sanitäreinbauten
Begutachtung der Haustechnik auf sichtbare Mängel (Heizung, Lüftung, Sanitär)
Dokumentation auffälliger oder potentiell schadensrelevanter Punkte
Nach der Begehung erhalten Sie einen detaillierten Bericht, den Sie gegebenenfalls zur Mängelanzeige beim ausführenden Bauunternehmen nutzen können.
Wenn Sie Interesse an einer solchen Gewährleistungsprüfung haben oder Fragen dazu bestehen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.