Leitungswasserschäden - Abwasserschäden - Rohrbrüche - Leckagen an der Wasserversorgung?
Nach einem Wasserschaden gilt es eine
schnellstmögliche Gefahrenanalyse durchzuführen um die Sanierungsmaßnahmen planen zu können. Um die Gefahren richtig einschätzen zu können, setzen Experten und Gutachter auf die Entnahme von
Proben, welche in einem Labor einer umfassenden Analyse unterzogen werden. Untersucht werden sollten sowohl die Raumluft, die Bausubstanz und auch Einrichtungsgegenstände, welche weiterhin
genutzt werden sollen. Achtung! Nicht jeder Wasserschaden darf gleich behandelt werden. Besondere Umsicht ist z.B. bei Heizungswasserschäden und Abwasserschäden geboten, da im Zusammenspiel
zwischen Feuchtigkeit und Wärme, ideale Bedingungen für die gefährlichsten aller Schimmelpilze herrschen. Leider werden Schimmelpilze und auch Bakterien zu spät als Krankheitsauslöser
erkannt. Die Schulmedizin neigt dazu die Gefahren einer möglichen Wohnraumbelastung zu spät zu berücksichtigen, was gerade bei Immungeschwächten Personen zu lebensbedrohlichen Situationen führen
kann. Um eine objektive und für den Geschädigten langfristige und optimale Lösung zu erzeugen ist die Beauftragung eines eigenen Gutachters unabdingbar. Der eigene Gutachter ist
weisungsungebunden und arbeitet nicht nach den Richtlinien oder im Eigeninteresse der Versicherer. Wenn überhaupt unterliegt er den Anweisungen des Geschädigten und in der Verpflichtung zur
Wahrnehmung dessen Interessen. Objektivität und Unabhängigkeit sorgen für die reibungslose und die dauerhafte Sanierung. Nutzen Sie die Leistungen eines Gutachters aber nicht nur zur
Schadensaufnahme. Auch die Überwachung der Sanierungsarbeiten sollte vereinbart werden, da bei vielen Sanierungsbetrieben, aufgrund von mangelndem Fachwissen, häufig nur mangelhafte
Sanierungskonzepte umgesetzt werden. Die abschließende Kontrolle durch den Gutachter gibt Sicherheit und trägt dazu bei, dass keine Folgekosten entstehen auf denen die Geschädigten sitzen
bleiben.
Eins sollten Geschädigte nie vergessen: Ein später entdeckter Folgeschaden, wie Schimmelbefall oder ähnliches, wird im Sinne einer Regulierung von den meisten Versicherungen rigoros abgelehnt.
Das Gutachterteam Steenbock ist Ihr Ansprechpartner, wenn Sie auf der Suche nach Unterstützung und Rat im Schadensfall sind. Durch eine fachmännische Beratung und Analyse der Schadenssituation können mögliche Spätfolgen erfasst, gesundheitliche Risiken gebannt und eine optimale, qualitative Sanierung geplant werden. Ihre Gesundheit und finanzielle Sicherheit, müssen nach einem Schadensfall im Vordergrund stehen und dürfen nicht den finanziellen Interessen Dritter unterliegen. Bedenken Sie, dass eine fehlerhafte Erstsanierung auf Basis einer Versicherungsregulierung nicht ungeschehen gemacht werden kann. Eine evtl. erneute Instandsetzung wird nur noch aus Ihrer eigenen Börse finanzierbar sein.
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